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Amt für Migration

Das Amt für Migration kümmert sich um ausländer- und asylrechtliche Belange sowie um die Ausstellung von Schweizer Ausweisschriften für die Bevölkerung des Kantons Schwyz.

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages prüft das Amt für Migration Anträge für Schweizer Ausweisschriften, bearbeitet ausländerrechtliche Gesuche, stellt Bewilligungen, Ausländerausweise und Rückreisevisa aus und erteilt Visumsverlängerungen. Es erlässt ausländer- und asylrechtliche Massnahmen, organisiert Rückführungen und vollzieht Wegweisungen. Zudem erstellt das Amt für Migration die Entscheidungsgrundlagen für das Volkswirtschaftsdepartement im Bereich der Härtefallgesuche. Es koordiniert alle Asylfragen wie Unterbringung, Unterstützung und Abrechnungswesen in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration, den Gemeinden und den Leistungsträgern. Darüber hinaus fördert es die Integration in sprachlicher, öffentlich-rechtlicher, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.

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