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Schulärztliche Untersuchung

Der Schularzt

Der Schularzt wird vom jeweiligen Schulrat gewählt. Die Organisation der ärztlichen Untersuchung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen des kantonalen Schulgesundheitsdienstes. 

Stellt der Schularzt einen auffälligen oder krankhaften Befund fest, wird den Eltern schriftlich eine Konsultation beim Kinder-, Haus-, oder entsprechenden Facharzt empfohlen.

Alle Untersuchenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Die Ergebnisse werden statistisch erfasst. Diese Statistiken bieten Hinweise für allfällige präventive Massnahmen und zeigen Tendenzen (z.B. Impfrate, Übergewicht) auf.

Kindergarten

Die Eltern der Kinder im Kindergartenalter erhalten ein Schreiben des Schulgesundheitsdienstes (SGD) mit der Aufforderung, sich bis zum Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe beim Kinderarzt ihrer Wahl für die Untersuchung und für die allenfalls erforderlichen Impfungen zu melden.

Dem Schreiben liegt ein einseitiges Formular bei. Mit dem oberen Teil bestätigt der untersuchende Arzt, die Untersuchung durchgeführt zu haben. Dieser Teil wird bei Schuleintritt der Lehrperson zur Weiterleitung an den Schulgesundheitsdienst ausgehändigt. Mit dem unteren Abschnitt gelangen die anonymisierten Untersuchungsdaten zur Auswertung (als Grundlage für die erwähnte Statistik) zum SGD.

Grundsätze und Ziele des Kindergartenkonzeptes

  • Zeitgerechte Untersuchung der Kinder im Vorschulalter.
  • Die Untersuchung und Impfberatung wird bei allen Kindern erfasst. Nicht untersuchte Kinder werden in der 1. Klasse nachuntersucht.

1. Klasse der Primarstufe

Der Schulgesundheitsdienst (SGD) führt bei allen Kindern den Seh- und Hörtest durch. Grösse und Gewicht werden nur bei denjenigen Kindern erhoben, welche noch eine schulärztliche Untersuchung durch den Schularzt benötigen.

Termin 1 (SGD)

  • Seh- und Hörtest
    (Sehtest- und Audiometrie-Gerät)
  • Grösse und Gewicht
  • Auffällige Befunde werden vom SGD den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Termin 2 (Schularzt und SGD)

  • Körperliche Untersuchung (Allgemeinzustand, Herz, Lunge, Lymphknoten, Haltung/Rücken, Koordination, Haut, Füsse, bei Knaben zusätzlich Suche nach Hodenhochstand und Vorhautverengung)
  • Durchführung der Impfungen (mit dem vorgängig eingeholten Einverständnis der Eltern)
  • Auffällige bzw. krankhafte Befunde werden vom Arzt den Eltern schriftlich mitgeteilt.

4. Klasse der Primarstufe

Der SGD führt Seh- und Hörtest durch, misst Gewicht und Grösse. Auffällige bzw. krankhafte Befunde werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.

2. Klasse der Sekundarstufe I

Die Leistung besteht aus einem beratenden Einzelgespräch zum Gesundheitszustand der Jugendlichen, Seh- und Hörtest, Messung von Grösse und Gewicht. Die nötigen Impfungen werden erneut mit vorgängig eingeholter Erlaubnis der Eltern, durch den Schularzt oder den SGD, in Anwesenheit des Schularztes im Schulhaus oder in der Praxis, durchgeführt.
Sollten im Gespräch Fragen und Probleme auftauchen, welche noch nicht beim Hausarzt geklärt wurden, können diese auch mit dem Schularzt besprochen werden.

Dokumente

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