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Versorgungs- und Umsetzungskonzept

Versorgungskonzept

Mit der zweiten Revision des Gesundheitsgesetzes im Jahr 2009 hat der Schwyzer Regierungsrat das Recht auf palliative Behandlung und Betreuung von Schwyzer Patienten gesetzlich verankert. Mit der Erarbeitung eines Versorgungskonzeptes wurde die aktuelle Situation der Palliative Care unter Mitwirkung einer Arbeitsgruppe aus Fachexperten im Kanton Schwyz ermittelt und der konkrete Handlungsbedarf im Sinne von Empfehlungen definiert.

Umsetzungskonzept

Mit dem im August 2012 vom Regierungsrat zur Kenntnis genommenen Umsetzungskonzept werden Planungsschritte und Massnahmen zur Realisierung eines umfassenden Versorgungsnetzes sowie deren finanzielle Auswirkungen auf den Kantonshaushalt aufgezeigt. Das Hauptaugenmerk des Umsetzungskonzeptes liegt auf der empfohlenen Schaffung einer ersten kantonalen Palliativstation sowie eines Kompetenzzentrums zur Unterstützung aller medizinischen, insbesondere der ambulant tätigen Fachpersonen im Kanton. Damit soll in besonderem Masse dem Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung getragen werden. Daneben liegt der Fokus des Umsetzungskonzeptes aber auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung in Palliative Care, der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung sowie des aktiven Einbezugs weiterer Leistungsträger wie der Alters- und Pflegeheime, der Hospize, der Ärzteschaft und der Spitex.

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