Stationäre Langzeitpflege
Die stationäre Langzeitpflege wird in der Regel in einem Alters- und Pflegeheim erbracht. Sie beinhaltet die Pension (Kost, Logis und Alltagsgestaltung) sowie Leistungen der Pflege. Pflegebedürftige Personen erhalten einen Teil der Pflegekosten zurückerstattet.
Das Alters- und Pflegeheim stellt die erbrachten Leistungen in Rechnung. Nach Abzug des Krankenkassenbeitrages ist ein Eigenanteil von maximal CHF 23.– pro Tag zu leisten. Für die restlichen Pflegekosten erfolgt eine Rückvergütung durch die öffentliche Hand. Pensionskosten und übrige Betreuungskosten sind von der Pflegefinanzierung nicht berührt.
Sofern Sie vor dem Heimeintritt Wohnsitz im Kanton Schwyz gehabt haben, können Sie Ihren Anspruch auf Restfinanzierung bei der Ausgleichskasse Schwyz geltend machen. Das Vorgehen ist in der Informationsbroschüre beschrieben.
Sollten Sie vor dem Heimeintritt Wohnsitz in einem anderen Kanton gehabt haben, müssen Sie sich für die Übernahme der restlichen Pflegekosten an Ihren früheren Wohnkanton/-gemeinde wenden.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) erhalten Beiträge an sämtliche Pflegeleistungen sowie an die Pensions- und übrigen Betreuungskosten.
Die Einrichtungen im Kanton Schwyz berechnen die Pflegetaxen einheitlich und transparent auf der Grundlage der KORE Curaviva und der Weisung für den Kanton Schwyz.
Dokumente
- Informationsbroschüre Pflegefinanzierung
- Beispiel einer Heimrechnung
- Infoschreiben an die Gemeinden und Bezirke vom 18.08.2010 und Beilage zum Infoschreiben vom 18.08.2010
- Infoschreiben an die Alters- und Pflegeheime vom 18.10.2010
- Berechnungstool 12 Pflegestufen
- Hilfsmittel KORE Zentralschweiz (Kosten- und Leistungsrechnung)