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Gesamtleitung

Die Optimierung der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems Kanalnetz-ARA-Gewässer ist nur mit gemeindeübergreifender Bearbeitung und gesamtheitlichen Ansätzen möglich. Dazu wird von den Abwasserverbänden für die GEP Bearbeitung eine Gesamtleitung für ihr gesamtes ARA Einzugsgebiet bestimmt.

Prinzipiell kann die Gesamtleitung durch den Abwasserverband als Trägerschaft wahrgenommen werden oder an einen externen Fachexperten übertragen werden.

Die Gesamtleitung organisiert, koordiniert und führt die GEP-Bearbeitung und sichert den effizienten und koordinierten Ablauf der rollenden Entwässerungsplanung über das gesamte ARA-Einzugsgebiet.

Aufgaben Gesamtleitung

Zustandsanalyse

  • Beurteilung aktueller Stand GEPs im ARA-EZG
  • Festlegung Handlungsbedarf Bearbeitung der GEP-Teilprojekte

Projektorganisation

  • Festlegung Bearbeitung der GEP-Teilprojekte auf Ebene Verband oder Gemeinde
  • Festlegung von Bearbeitungsinhalt und Umfang der GEP-Teilprojekte
  • Prüfung der Organisation der Abwasserentsorgung im ARA-EZG

Datenbewirtschaftung:

  • Festlegung der minimalen Anforderungen an die Datenbewirtschaftung für alle Gemeinden im ARA-AZG

Präzisierung Umsetzung GEP-TP-Bearbeitung in einem Pflichtenheft:

  • In Zusammenarbeit mit allen Trägerschaften und dem Amt für Gewässer (AfG) erfolgt die Präzisierung der Projektbearbeitung, inklusive Definition von Inhalt und Umfang der Teilprojektbearbeitung sowie Erstellung des Pflichtenheftes zur GEP-Überarbeitung. Vor Ausschreibung der Planungsarbeiten ist das Pflichtenheft dem AfG zur Freigabe vorzulegen. Die Nichtbearbeitung bestimmter Teilprojekte ist zu begründen.

Gesamtleitung - Zeitlicher Ablauf Teilprojektbearbeitung

Abb.: Zeitlicher Ablauf - GEP-Bearbeitung in Teilprojekten (VSA-Musterpflichtenheft, 2010)

 

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