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TP Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Ziel des Teilprojektes «Abwasserentsorgung im ländlichen Raum» ist die gesetzeskonforme Abwasserentsorgung bzw. Abwasserbehandlung von Liegenschaften ausserhalb der Bauzone. Sämtliche Liegenschaften ausserhalb der Bauzone werden Rahmen der Bearbeitung des Teilprojektes auf ihre gewässerschutzkonforme Abwasserentsorgung überprüft; anschliessend werden die notwendigen Sanierungsmassnahmen aufgezeigt.

Das Teilprojekt «Abwasserentsorgung im ländlichen Raum» ist im Kanton Schwyz zwingend durch den Regierungsrat mit Regierungsratsbeschluss (RRB) behördenverbindlich genehmigen zu lassen.

GEP Bearbeitung

  • Nicht angeschlossene Liegenschaften im ländlichen Raum werden durch die Gemeinden/Bezirke erfasst.
  • Für Bauten ausserhalb der Bauzonen ist nachzuweisen, dass alle verschmutzten und nicht-verschmutzten Abwässer (inkl. Niederschlagsabwasser) vorschriftsgemäss und gewässerschutzkonform entsorgt werden.
  • Für die Liegenschaften, deren Abwasserentsorgung nicht gesetzteskonform erfolgt, sind Sanierungsmassnahmen festzulegen (siehe Sanierungskonzept).
  • Nur Landwirtschaftsbetriebe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen das häusliche Abwasser zusammen mit der betriebseigenen Gülle landwirtschaftlich verwerten. Details sind dem Merkblatt ALR - Anschlusspflicht & Sonderregelungen zu entnehmen. Sind die Voraussetzungen für das gemeinsame Verwerten des häuslichen Abwassers mit der Gülle nicht mehr gegeben, gelten für Landwirtschaftsbetriebe die gleichen Vorschriften wie für nicht-landwirtschaftliche Liegenschaften/Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen.

Erstellen eines Sanierungskonzepts

  • Das AfG klärt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landwirtschaft und dem GEP-Ingenieur, ob die ihm gemeldeten Liegenschaften sanierungspflichtig sind.
  • Die Gemeinden/Bezirke erarbeiten Sanierungskonzepte, in denen die Art der Abwassersanierung sowie das Vorgehen der Sanierung festgelegt werden. Bestehende Machbarkeitsstudien zu Kanalisationsanschlüssen und Sanierungsleitungen müssen im Konzept berücksichtigt werden. Für die Umsetzung von geplanten abwassertechnischen Sanierungen sind Zeitpläne zu erarbeiten. Die Sanierungsmassnahmen sind zu priorisieren.

Prioritäten bei der Abwasserentsorgung

Priorität 1: Kanalanschluss

  • Die Zumutbarkeit eines Anschlusses an die Schmutzabwasserkanalisation wird im Rahmen der TP-Bearbeitung (Sanierungsfall) oder im Zuge des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens anhand eines Entwässerungskonzeptes mit Kostenschätzung geprüft. Ist ein Anschluss technisch (d.h. mit normalem baulichem Aufwand) umsetzbar und zumutbar, ist die Liegenschaft an die Kanalisation anzuschliessen. Die Zumutbarkeit wird durch das AfG beurteilt.
  • Die Vorgaben des kommunalen GEP sind zu berücksichtigen.

Priorität 2: Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik (KLARA)

  • In 2. Priorität ist das verschmutzte häusliche Abwasser gemäss dem Stand der Technik zu beseitigen. In der Regel ist die Umsetzung einer Kleinkläranlage (KLARA) die geeignete Lösung.
  • Die Bewilligung und Überwachung von Kleinkläranlagen erfolgt durch das AfG. Details sind dem Merkblatt Kleinkläranlagen (KLARA) zu entnehmen.
  • Kleinkläranlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
  • Die kantonalen Einleitbedingungen für die Ableitung des gereinigten Abwassers müssen eingehalten werden (siehe Dezentrale Abwasserreinigung - Kantonale Einleitbedingungen).

Ausnahmebewilligung: Abwasserstapelung in dichter, abflussloser Grube

Für nicht dauerhafte, sporadisch genutzte Liegenschaften kann die kantonale Gewässerschutzfachstelle (AfG) unter bestimmen Voraussetzungen Ausnahmen bewilligen. Die Abwasserstapelung muss in einem dichten, abflusslosen Abwassertank erfolgen. Die Abwasserentsorgung erfolgt auf eine öffentliche Abwasserreinigungsanlage (ARA).

Kantonsbeiträge für abwassertechnische Sanierungen

Abwassertechnische Sanierungen (Schmutzabwasser) ausserhalb Bauzone sind subventionisberechtigt. (siehe Dezentrale Abwasserreinigung - Kantonsbeiträge).

Hinweise für den GEP-Ingenieur

Folgende Rahmenbedingungen sind bei der Sanierungswahl für eine Liegenschaft und der Festlegung von Prioritäten zu berücksichtigen:

  • Lage, Infrastuktur, Zugänglichkeit;
  • Dauer und Art der Belegung;
  • Wasser-und Stromversorgung;
  • Abwasseranfall;
  • Schutzzonen, Quellfassungen, Gewässerzustand (Einleitgewässer).

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