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TP Datenbewirtschaftung

Ein Grossteil der Kosten der GEP-Bearbeitung steckt in der Datenerhebung, Datenpflege und Datenbewirtschaftung. Um diese Investition nachhaltig nutzen zu können, müssen die erhobenen Daten jederzeit für den GEP und für andere Aufgaben verwendbar sein. Durch eine koordinierte Datenbewirtschaftung soll die Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Aussagekraft von GEP-Daten sichergestellt werden.

Dazu müssen die Daten minimalen Anforderungen genügen und in einheitlicher Qualität (Inhalt und Format) verfügbar sein. Voraussetzung dafür ist die Definition eines Transfermodells für die GEP-Daten, das für alle beteiligten Datenlieferanten und Datennutzer verbindlich ist.

Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung (2023)

Die Anforderungen an eine koordinierte Datenbewirtschaftung im Kanton Schwyz werden in der kantonalen «Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung (2023)» geregelt. Die kantonale «Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung (2023)» berücksichtigt die Neuerungen gemäss der überarbeiteten (und umbenannten) Wegleitung «Daten der Siedlungsentwässerung» des VSA (2020), insbesondere die aktuelle Modellversion VSA-DSS-Mini (2020).

Die definierten Vorgaben zur GEP-Datenbewirtschaftung sollen einen einheitlichen Datenaustausch zwischen Gemeinde/Bezik und Kanton bzw. dem Bund ermöglichen und damit die Vorgaben der Geoinformationsgesetze des Bundes und des Kantons Schwyz erfüllen.

Datenbewirtschaftungskonzept

Das VSA-Datenbewirtschaftungskonzept regelt die Zuständigkeiten für die Erhebung und Nachführung der verschiedenen Daten, den Datenumfang, das Datenmodell und das Datenformat für den Datenaustausch sowie die wichtigsten Datenflüsse zwischen den Trägerschaften.

Die Gemeinden/Bezirke müssen auf kommunaler Ebene ein Datenbewirtschaftungskonzept erstellen. Auf Ebene ARA-Einzugsgebiet sind durch den zuständigen Verband regionale Datenbewirtschaftungskonzepte zu erarbeiten. Die Datenbewirtschaftung muss koordiniert mit definierten Vorgaben im gesamten ARA-Einzugsgebiet stattfinden. Kommunale Datenbewirtschaftungskonzepte sind auf bereits bestehende regionale Datenbewirtschaftungskonzepte abzustimmen.

Organisation Datenverwaltung

Die Zuständigkeiten zwischen Gemeinden/Bezirken und dem Abwasserverband hinsichtlich Datenorganisation und Datenverwaltung sind eindeutig zu regeln. Die geeignete Form der Datenverwaltung wird durch den Abwasserverband als Gesamtleiter unter Einbezug der Gemeinden/Bezirke und deren GEP-/LK-Ingenieure festgelegt. Im Rahmen der Datenorganisation ist ebenfalls das Vorgehen für regelmässige Datenerhebungen und Datenaktualisierungen zu regeln.

Organisation Datenaustausch

Gemäss dem GEP-Musterpflichtenheft soll der Datenaustausch für das gesamte ARA-Einzugsgebiet durch die Gesamtleitung organisiert werden.

GEP-Daten werden von verschiedenen Eigentümern dezentral in unterschiedlichen Systemen verwaltet. Damit eine Zusammenführung der dezentral verwalteten Daten überhaupt möglich ist, müssen klare Regeln definiert werden, welche die Konsistenz der zusammengeführten Daten gewährleisten. Die prinzipielle Organisation zum Austausch von GEP-Daten sowie klare Regeln zum Datenaustausch und zur Datenstruktur werden in Kapitel 4.6 «Wegleitung Daten der Siedlungsentwässerung» des VSA im Detail beschrieben. Zugriff zur genannten VSA Wegleitung erfolgt über die «WIKI Plattform» des VSA im geschützten Bereich (Zugangsberechtigung erforderlich).

Datenmodelle

Aktuell sind für die GEP-Bearbeitung die Datenmodelle relevant, welche vom BAFU, VSA und vom SIA (Schweizer Ingenieur-und Architektenverein) definiert werden. Die relevanten Standardmodelle sowie Inhalt und Verwendungszweck werden in der kantonalen «Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung» beschrieben.

Bestimmungen Kanton Schwyz - Datenabgabe

Ein Teil der GEP-Daten muss den Kantonen zur Wahrnehmung Ihrer Aufsichts-und Vollzugsaufgaben zur Verfügung gestellt werden.
 

GEP Daten:

  • Datenaufbereitung gemäss Erfassungsrichtlinien «Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung»
  • Datenabgabe gemäss Modellversion VSA-DSS-Mini (2020)
  • Datenabgabe technisch korrekt und INTERLIS 2-konform
  • Datenprüfung obligatorisch: Log-Datei «GEP-Datachecker» beifügen (prüft Datenkonformität gemäss «Wegleitung Daten SE» des VSA)
  • Die Erfassung der Stammkarten für Sonderbauwerke erfolgt direkt in der kantonalen Datenbank «Sonderbauwerke der Siedlungsentwässerung Kanton Schwyz».

WI-Daten (Werkinformationen):

  • Datenaufbereitung gemäss Erfassungsrichtlinien «Wegleitung GEP-Datenbewirtschaftung»
  • Datenabgabe gemäss Modellversion SIA405_Abwasser_2015_LV95
  • Datenabgabe technisch korrekt und INTERLIS 2-konform
  • Datenprüfung obligatorisch: Log-Datei eines anerkannten INTERLIS-Checkers beifügen
  • Datenabgabe erfolgt jährlich

Ablauf Datenbewirtschaftung

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