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TP Finanzierung

Um eine nachhaltige Abwasserentsorgung gewährleisten zu können, müssen deren langfristige Kosten bekannt sein. Diese sollen verursacherorientiert durch Anschluss-, Grund-und Mengengebühren gedeckt werden, mit dem Ziel die langfristige Abwasserentsorgung sicherzustellen. Eine langjährige und vorausschauende Planung ist empfehlenswert, um zu häufige oder zu grosse Gebührenanpassungen zu vermeiden.

Eine transparente Finanzplanung ist nur mit einer Anlagenbuchhaltung (Anlagenkataster) und einem auf den GEP abgestützten Investitionsplan/Finanzplan möglich.

GEP Bearbeitung

Im Rahmen der Teilprojektbearbeitung ist ein Finanzplan zu erstellen. Der Finanzplan wird gemäss Massnahmentabelle erstellt, welche im Rahmen der Bearbeitung TP Massnahmenplanung erarbeitet wurde. Die Finanzplanung der Abwasserentsorgung muss langfristig geplant und sichergestellt werden. Idealerweise soll der Finanzplan einen Zeitraum von 10-15 Jahren abbilden und sämtliche effektiv anfallende Kosten und Einnahmen abbilden, wie:

  • Kosten GEP-Massnahmen inkl. Datenbewirtschaftung
  • Kostenschätzungen zum Wiederbeschaffungswert der Abwasseranlagen
  • Betriebs- Wartungs- Personal- und Verwaltungskosten
  • Gebühreneinnahmen

Der Finanzplan dient als Grundlage für die Budgetierung der Massnahmen (Investitionen und Werterhaltung) der Gemeinden, Bezirke und Abwasserverbände. Die Gemeinden, Bezirke weisen die abwasserrelevanten Gebühren in Ihren jeweiligen Abwasserreglementen aus.

Bestimmungen Kanton Schwyz

  • Der zeitliche Horizont für die Finanzplanung beträgt mindestens 10 Jahre.
  • Die Finanzplan (TP Finanzierung) und die Massnahmentabelle (TP Massnahmenplanung) können gemeinsam in einem Dokument erarbeitet werden.
  • Die Prioritäten im Finanzplan und der Massnahmentabelle müssen mit denen des zukünftigen Entwässerungskonzepts (TP Entwässerungskonzept) übereinstimmen. Die Verteilung der geplanten Investitionen richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Verbände und Gemeinden, Bezirke
  • Die Höhe des Abwassergebühren werden in den jeweiligen Abwasserreglementen der Gemeinden und Bezirke für einen definierten Zeitraum festgelegt. Im Rahmen der TP- Bearbeitung sind gegebenenfalls Anpassungen im Abwasserreglement und der Gebührenordnung vorzunehmen.

Der VSA hat verschiedene Empfehlungen und Orientierungshilfen zum Thema Finanzierung in der Abwasserentsorgung (Gebührensysteme, Kostenverteilung, Investitionsrechnungen etc.) veröffentlicht. Das AfG empfiehlt den Gemeinden und ARA-Betreibern im Kanton Schwyz ausdrücklich die Verwendung der genannten Hilfsmittel, um eine weitsichtige Finanzierungsplanung sicherzustellen (siehe Links).

Beispiel Finanzplan

Der Finanzplan sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
  • Massnahmen
  • Kosten
  • Handlungsbedarf
  • Priorität
  • Zuständigkeit (verantwortl. für die Umsetzung)
  • Finanzierungsbudget je Zeitraum für 10 Jahre (hier vereinfacht nur 5 Jahre dargestellt)

Links

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