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TP Gefahrenvorsorge

Bei Schadenereignissen, Betriebsstörungen oder Unfällen können wassergefährdende Stoffe via Entwässerungsanlagen in die Umwelt gelangen oder den Betrieb der öffentlichen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gefährden. Um den Schaden dieser Stoffe an Mensch, Umwelt, technischen Einrichtungen und schützenswerter Objekte zu minimieren, muss das richtige Reagieren der Wehrdienste und ARA-Betreiber bei einem Störfall durch technische und organisatorische Massnahmen gewährleistet sein. Oft bleibt im Fall einer Havarie nur wenig Zeit, die Gewässer und andere Schutzgüter vor Schäden zu bewahren.

GEP Bearbeitung

Im Rahmen des Teilprojekts Gefahrenvorsorge werden die notwendigen Arbeitswerkzeuge für die Intervention bei Schadenereignissen oder Betriebsstörungen erarbeitet. Diese müssen auf die Bedürfnisse der ARA-Betreiber und Wehrdienste abgestimmt sein.

Zur erfolgreichen Teilprojektbearbeitung, muss der GEP die erforderlichen Informationen zum Kanalnetz, wie Fliesswege (ARA-EZG), Einleitstellen in die Gewässer und genaue Angaben der Eingriffsmöglichkeiten bei diversen Sonderbauwerken und gegebenenfalls der ARA, liefern.

Die Teilprojektbearbeitung Gefahrenvorsorge umfasst mindestens die Erstellung eines Berichts (Regionales Störfallkonzept) und die Erstellung eines Gefahrenplans.

Regionales Störfallkonzept

Es ist ein regionales Störfallkonzept über das ganze ARA-EZG zu erarbeiten. Das Störfallkonzept ist gemeinsam mit dem Gefahrenplan das massgebliche Arbeitswerkzeug für Wehrdienste und ARA-Betreiber zur Intervention im Fall einer Havarie oder einer Betriebsstörung.

Risikobetriebe und Verkehrswege

Risikobetriebe und relevante Verkehrswege sind im regionalen Störfallkonzept zu berücksichtigen. Im Rahmen der Störfallvorsorge sind alle Betriebe und Verkehrswege im ARA-EZG, die unter die Störfallverordnung (StFV) fallen oder im kantonalen Chemie-Risikokataster geführt werden, zu erfassen. Das Chemie-Risikokataster beinhaltet die Auflistung von Betrieben mit relevanten Mengen an chemischen Stoffen. Zusätzlich sind Betriebe wie z.B. Tankstellen, Garagen, Landwirtschaftsbetriebe, Flugplätze, etc. zu erfassen, die grössere Mengen wassergefährdender Stoffe lagern.

Listen mit gefahrenrelevanten Betrieben können bei den zuständigen kantonalen Behörden bezogen werden.

Gefahrenplan

Das zentrale Element des regionalen Störfallkonzepts ist der dazugehörige Gefahrenplan. Dieser muss allen Wehrdiensten und dem ARA-Betreiber zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, einen Gefahrenplan für das gesamte ARA-Einzugsgebiet zu erstellen. Bezeichnungen und Symbole werden im ganzen Kanton einheitlich verwendet.

Der Gefahrenplan muss mindestens folgende Elemente umfassen:

  • Vollständiges Kanalnetz und ARA
  • Relevante Gewässer (insbesondere Vorfluter)
  • Siedlungsgebiete mit Gemeinde-/Bezirksgrenzen
  • Zonen gemäss Entwässerungskonzept (Entwässerungssysteme: Trenn-/Mischsystem, modifizierte Systeme).
  • Fliesszeiten bei Trocken- und Regenwetter (Angaben können aus den hydraulischen Berechnungen im Teilprojekt Entwässerungskonzept entnommen werden)
  • Betriebe mit relevanten Mengen an chemischen Stoffen
  • Gewässer Einleitstellen und permanente Sperren
  • Sonderbauwerke (z.B. Regenbecken, Speicherkanäle, Regenüberläufe, Pumpwerke, etc.) mit technischen Kenndaten (z.B. Speichervolumen, Füllzeit bei Trockenwetter, etc.) und Interventionsmöglichkeiten (Schieber, Zustiege, Pumpen, etc.).
  • Hauptstrassen, Nationalstrassen und Eisenbahnlinien
  • Grundwasserschutzgebiete und Quellfassungen

Bestimmungen Kanton Schwyz

  • Ausserordentliche Ereignisse, die zu einer Störung oder Erschwerung des Betriebes der ARA oder einer Gewässerverschmutzung führen können, sind unverzüglich der betroffenen ARA und dem Amt für Gewässer (AfG) zu melden.
  • Das Teilprojekt Gefahrenvorsorge ist in Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften, i.d.R. der Feuerwehr, zu erarbeiten. Die Einsatzkräfte und ARA-Betreiber definieren gemeinsam die Anforderungen an die Unterlagen.
  • Das Interventionskonzept ARA wird im Störfallkonzept einbezogen, sofern es bereits vorhanden ist. Falls nicht, ist es im Rahmen der Teilprojektbearbeitung zu erstellen.
  • GEP-Gefahrenpläne sind in elektronisch bearbeitbarer Form (z.B. dwg. Format) und zusätzlich im pdf. Format dem AfG abzugeben, um eine zukünftige Überarbeitung durch Dritte zu gewährleisten.

Hinweise für den GEP-Ingenieur

  • Listen mit gefahrenrelevanten Betrieben und Symbolen können beim Amt für Umwelt und Energie (AfU) bezogen werden.
  • Die Fliesszeiten zur ARA bei Trocken-und allenfalls Regenwetter können der hydraulischen Berechnung entnommen werden.

Merkblätter

GEP-Plandarstellung

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