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TP Gewässer

Mit dem Teilprojekt Gewässer soll sichergestellt werden, dass die Siedlungsentwässerung auf die Anforderungen der Gewässer ausgerichtet wird. Gewässer sollen in ihrer Funktion, als Lebensräume von Pflanzen und Tieren und Erholungsgebiete für Menschen, nicht negativ beeinträchtigt werden.

Beeinträchtigungen eines Gewässers durch Abwassereinleitungen hängen von der Art und Menge der eingeleiteten Substanzen, der Häufigkeit und Dauer der Einleitungen sowie von der spezifischen Situation im betroffenen Gewässer ab.

GEP Bearbeitung - Modul Gewässeruntersuchung

Im Rahmen der GEP Bearbeitung/Nachführung wird der Zustand der Gewässer, welche durch Abwassereinleitungen aus der Siedlungsentwässerung beeinflusst werden, erhoben.

Das detaillierte Vorgehen zur Durchführung von Gewässeruntersuchungen ist in der VSA Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter, Modul G Gewässeruntersuchung, beschrieben.

Umfang, Vorgehen und Methodik der Gewässeruntersuchungen sind im Einzelfall immer durch ein interdisziplinäres Team bestehend aus Gewässerökologe, GEP-Ingenieur, kantonaler Fachstelle und evtl. ARA-Betreiber festzulegen.

Für die Beurteilung von Einleitstellen und die Ableitung des Handlungsbedarfs aus gewässerökologischer Sicht wird gemäss Modul G ein zweistufiges Vorgehen vorgeschlagen:

  • Stufe 1: Einfache Untersuchung als «Funktionskontrolle»
  • Stufe 2: Detailuntersuchung

Zweck der einfachen Untersuchung auf Stufe 1 in Fliessgewässern ist die Vorabklärung im Rahmen von GEP Planungen. Die Stufe 1 Untersuchung dient der groben Identifikation von offensichtlichen Defiziten und Fehlfunktionen z.B. von Mischwasser-Entlastungsanlagen. Der Einfluss der Einleitung auf das Gewässer wird von geschultem Personal mittels einfacher Parameter grob beurteilt. Ziel der einfachen Untersuchung (Stufe 1) ist es festzulegen, ob für die jeweilige Einleitstelle zusätzlich eine Gewässeruntersuchung zur Beurteilung von Einleitstellen d.h. eine Detailuntersuchung gemäss Stufe 2, erforderlich ist.

Gewässeruntersuchungen (Stufe 1 und Stufe 2) werden gemäss GEP-Musterpflichtenheft in einem zeitlichen Intervall ca. alle 10 Jahre durchgeführt.

Aufgrund der festgestellten Defizite im Gewässer wird der Handlungsbedarf für das zukünftige Entwässerungskonzept und die Gewässer abgeleitet und es werden Massnahmen definiert.

Einleitungen von Mischabwasser

Die Gewässeruntersuchung gemäss Modul G soll für alle bestehenden Einleitstellen von Mischabwasser durchgeführt werden.

Einleitungen von Niederschlagsabwasser

Ob eine Gewässeruntersuchung zur Beurteilung einer bestehenden oder neuen Einleitung von Niederschlagsabwasser erforderlich ist, wird in Absprache mit der kantonalen Gewässerschutzfachstelle (Amt für Gewässer) festgelegt. Entsprechende Untersuchungen sind in jedem Fall sinnvoll, bei Hinweisen, dass die eine bestehende Einleitung das Gewässer belastet sowie bei einer grossen Einleitung im Verhältnis zum Fliessgewässer (z.B. Prüfung hydraulisches Einleitverhältnis V = Q347/QE < 0,2 gemäss Tabelle B 12, VSA-RiLi Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter, Modul B).

Siedlungsentwässerung und Hochwasserschutz

Im Teilprojekt Gewässer werden darüber hinaus die Schnittstellen der Siedlungsentwässerung und des Hochwasserschutzes untersucht. Siedlungsentwässerung und Hochwasserschutz beeinflussen sich gegenseitig. Deshalb werden Massnahmen erarbeitet, um allfällige negative Wechselwirkungen zu minimieren. Dabei ist im Speziellen auch das Gefährdungspotenzial Oberflächenabfluss im Rahmen des GEP zu analysieren.

Das Vorgehen für den Umgang mit Oberflächenabfluss ist in der VSA Empfehlung Hydraulische Beurteilung in der Siedlungsentwässerung beschrieben.

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