TP Massnahmenplanung
Bei einer GEP-Bearbeitung werden in fast jedem Teilprojekt mehrere, teils sehr umfassende Massnahmen definiert. Das Teilprojekt Massnahmenplanung umfasst zwei Elemente:
- Übersichtsplan zur Visualisierung der relevanten Massnahmen
- Massnahmentabelle
Die Massnahmenplanung wird sowohl auf Stufe Verband als auch auf Stufe Gemeinden erarbeitet.
Das Teilprojekt «Massnahmenplanung» ist im Kanton Schwyz zwingend durch den Regierungsrat mit Regierungsratsbeschluss (RRB) behördenverbindlich genehmigen zu lassen.
GEP Bearbeitung
Grundsätzlich sind alle aus dem GEP resultierenden Massnahmen in einem Massnahmenplan zu erfassen. Zusätzlich ist eine Massnahmentabelle zu erstellen. Die Massnahmentabelle (z.B. Excel-Liste) dient als nachführbares und standardisiertes Arbeitswerkzeug, um den Überblick über sämtliche GEP-Massnahmen zu behalten und sie sinnvoll bewirtschaften zu können.
Der GEP Massnahmenplan und die dazugehörige Massnahmentabelle umfassen die Visualisierung und die vollständige und mit Prioritäten versehene Auflistung aller im GEP vorgesehenen Massnahmen. Dadurch wird ohne die Konsultation der Detailunterlagen ein rascher Überblick über die bestehenden Probleme und vorgesehenen Massnahmen im Siedlungsgebiet gewährleistet.
Mit dem Teilprojekt Massnahmenplanung steht den Entscheidungsträgern ein zentrales Instrument für die Umsetzung, Nachführung, Vollzugs- und Erfolgskontrolle des GEP zur Verfügung, welches «lebt» und nach Abschluss des GEP fortlaufend aktualisiert wird. Des Weiteren bildet die Massnahmenplanung die massgebliche Grundlage für das Teilprojekt Finanzierung.
Bestimmungen Kanton Schwyz
- Massnahmen zum Schutz der Gewässer erfolgen auf Stufe ARA-Einzugsgebiet
- Die Massnahmenliste kann erweitert und gleichzeitig für das TP Finanzierung genutzt werden
- Die Datenstruktur des Massnahmenplans ist gemäss den Vorgaben VSA-DSS-Mini (2020) zu verwalten und zu erfassen.
Beispiel Massnahmentabelle
Die Massnahmentabelle sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
- Massnahmen
- Kosten
- Handlungsbedarf
- Priorität
- Zuständigkeit (verantwortl. für die Umsetzung)
- Realisierungszeitraum für 10 Jahre (hier vereinfacht nur 5 Jahre dargestellt)