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Schulsozialarbeit

Geschützt durch die Schweigepflicht der Sozialarbeiterin oder des Sozialarbeiters bringen die Kinder, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten ihre persönlichen Themen vor. Sie besprechen soziale Fragestellungen, suchen Entlastungsmöglichkeiten und informieren sich über diverse Fachstellen.

Im Sinne einer Ergänzung und eines interdisziplinären Zusammenwirkens beteiligt sich die Schulsozialarbeit (SSA) an der Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule. Sie wirkt im Sinne der Ressourcen- und Systemorientierung präventiv, beratend und vernetzend bei Fragen, Anliegen, Problemstellungen oder Krisensituationen ein. Sie trägt entscheidend dazu bei, dass die Erziehungsberechtigten und das soziale Umfeld in die Gesamtförderung einbezogen werden.

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