Navigieren im Kanton Schwyz

Annullierung Schiffsausweis

Wenn Sie Ihr Schiff aus dem Verkehr nehmen möchten, sei es wegen Verkauf/Übergabe des Schiffes oder Aufgabe des Wassersportes, dann benötigen wir den originalen Schiffsausweis zur Annullation. Den annullierten Ausweis erhalten Sie von uns zurück.

Falls Sie nicht als Halter im annullierten Schiffsausweis aufgeführt sind oder den Besitz des Bootes mittels Vollmacht/Kaufvertrag nicht belegen können, werden wir den Schiffsausweis dem ursprünglichen Halter zustellen.

Bei der Annullation des Schiffsausweises am Schalter in Schwyz müssen Sie sich als Halter mittels Führerausweis oder ID ausweisen können.

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