Ausweis und Kontrollschild
Grundsätzlich benötigen alle auf den öffentlichen Gewässern eingesetzten Schiffe einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild.
Davon ausgenommen sind nur:
- Schiffe, die kürzer sind als 2.50m
- Paddelboote, Strandboote und dergleichen
- Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
Für die Anmeldung eines Schiffes ist das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe Rückseite des Anmeldeformulars) einzureichen.