Navigieren im Kanton Schwyz

Ausweis und Kontrollschild

Grundsätzlich benötigen alle auf den öffentlichen Gewässern eingesetzten Schiffe einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild.

Davon ausgenommen sind nur:

  • Schiffe, die kürzer sind als 2.50m
  • Paddelboote, Strandboote und dergleichen
  • Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter

Für die Anmeldung eines Schiffes ist das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe Rückseite des Anmeldeformulars) einzureichen.

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