Navigieren im Kanton Schwyz

Gewässer mit zusätzlichen Einschränkungen

Auf dem Sihlsee, dem Wägitalersee und dem Lauerzersee dürfen Boote mit Motoren über 6 kW (8 PS) nicht in Verkehr gebracht werden.

Auf dem Sihlsee ist die Zahl der immatrikulationsbedürftigen Boote, für die ein Stationierungsplatz nachgewiesen werden muss, auf 700 und die Zahl der Boote mit Wanderboot-Bescheinigung auf 70 Schiffe beschränkt. Ein nicht auf dem Sihlsee immatrikuliertes Schiff bedarf zum Einsatz einer speziellen Wasserungsbewilligung der Schiffkontrolle.

Auf dem Vierwaldstättersee ist die Zahl der Stationierungsplätze für Schiffe mit Verbrennungsmotoren für den Kanton Schwyz auf 1'340 beschränkt. Diese Schiffe dürfen nur mit dem Schiffsausweiseintrag «Vierwaldstättersee zugelassen» verkehren.
Schiffe ohne Stationierungsplatz für den Vierwaldstättersee sowie Schiffe mit ausserkantonalem oder ausländischem Standort können nur befristet zugelassen werden. Die Bewilligung wird durch den Kanton erteilt, in dem das Schiff erstmals eingewassert wird. Sie gilt vom Ausstellungsdatum bis maximal zum Ende des folgenden Monats und kann innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.

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