Navigieren im Kanton Schwyz

Häufige Fragen

Braucht ein Kajak eine Schiffsnummer?

Nein, ein Kajak ist von der Immatrikulationspflicht ausgenommen. Jedoch ist das Kajak (wie auch ein Segelbrett oder StandUpPadel-Brett) mit dem Name und der Adresse des Eigentümers oder des Halters zu versehen.

Wie melde ich ein Schiff mit SZ-Kontrollschild ab?

Postweg:
Der Schiffsausweis ist der Schiffskontrolle des Kantons Schwyz, Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz, zwecks Annullation und einem Kurzbrief zuzustellen.

Schalter Schwyz:
Der Schiffsausweis ist direkt am Schalter (2. Stock, Büro 201) der Schiffskontrolle des Kantons Schwyz, Schlagstrasse 82, 6431 Schwyz, zwecks Annullation abzugeben. Dabei muss sich der Schiffshalter ausweisen bzw. eine Drittperson muss im Besitz einer Vollmacht des Schiffshalters sein.

Ist eine Haftpflichtversicherung im Schiffsausweis eingetragen, wird der Versicherungsgesellschaft durch die Schiffskontrolle eine Ausserverkehrsetzungsmeldung übermittelt. Zusätzliche Versicherungen (z. B. Kasko) muss durch den Schiffshalter selber bei der Versicherungsgesellschaft abgemeldet werden.

Welche Steuer ist zu bezahlen?

Die Schiffssteuer wird pauschal jährlich zum voraus erhoben. Diese ist für das Jahr geschuldet, in dem das Schiff eingelöst ist. Wird der Schiffsausweis vor dem 31. März annulliert, so entfällt die Steuer für das laufende Jahr. Sofern die Anmeldung zur Immatrikulation nach dem 31. August erfolgt, wird die Schiffssteuer um die Hälfte reduziert.

Werden Steuern zurückerstattet?

Wird der Standort eines Schiffes während der Steuerperiode in einen anderen Kanton verlegt, so werden die zu viel bezahlten Steuern anteilsmässig zurückerstattet. Die Steuerpflicht endet in diesem Falle am letzten Tag des Vormonats, in dem der Standortwechsel vorgenommen wurde. Bei der Ausserbetriebsetzung oder bei einem Halterwechsel erfolgt keine Steuerrückerstattung. Bei einem Halterwechsel wird die bereits bezahlte Steuer dem neuen Schiffshalter angerechnet.

Kann bei der Abnahmestelle Hurdnerwäldli in Pfäffikon ein Schiff eingelöst werden?

Nein, da das Büro im Hurdnerwäldli eine reine technische Abnahmestelle ist und keinen Schalterservice anbietet. Alle Geschäftsfälle werden bei der Schiffskontrolle Schwyz, Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz, abgewickelt. Entsprechende Unterlagen sind daher nach Schwyz einzureichen bzw. zu senden.

Kann auf dem Sihlsee, dem Lauerzersee oder dem Wägitalersee ein Schiff mit mehr als 6 kW (8 PS) Motorenleistung eingelöst werden?

Nein, auf diesen Seen dürfen nur Boote mit max. 8 PS (6 kW) Motorenleistung in Verkehr gebracht werden (siehe Gewässer mit zusätzlichen Einschränkungen).

Verfügt der Kanton Schwyz über eigene Bootsplätze?

Der Kanton Schwyz ist im Besitz eines eigenen Bootshafens (Kantonshabe) in Bäch. Dieser verfügt über 24 Schiffsstationierungsplätze.

Die Schiffskontrolle des Kantons Schwyz führt über die Zuteilung der Schiffsstationierungsplätze in der Kantonshabe Bäch, KTN 46, eine Warteliste.

Mit Amtsblatt Nr. 7 vom 17. Februar 2006 wurde die Führung der Warteliste öffentlich publiziert. Zum Eintrag in die Warteliste ist berechtigt, wer ein schriftliches Gesuch unter Angabe der Personalien an die Schiffskontrolle des Kantons Schwyz, Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz, einreicht sowie den jährlichen Verwaltungsaufwand von CHF 40.– für die Einschreibung und jährliche Führung der Warteliste nach erfolgter Rechnung entrichtet.

Die Zuteilung der einzelnen Stationierungsplätze erfolgt durch die Schiffskontrolle des Kantons Schwyz. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stationierungsplatz.

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