Navigieren im Kanton Schwyz

Motorenwechsel / zusätzlicher Motor

Wird beim Schiff ein Motorenwechsel vorgenommen oder ein zusätzlicher Motor angebracht, ist vorgängig abzuklären, ob eine allfällige Leistungssteigerung oder Mehrfachmotorisierung möglich ist.

Nach dem Motorenwechsel/Anbringen des zusätzlichen Motors müssen alle erforderlichen Dokumente zum neuen Motor (Verzollungsnachweis, Abgaswartungsdokument, Konformitätserklärung, technisches Datenblatt, allfällige Bescheinigung der Leistungssteigerung) zusammen mit dem originalen Schiffsausweis der Schiffskontrolle zugestellt werden. Der neue/zusätzliche Motor wird im Schiffsausweis eingetragen.

Ab einer Motorenleistung von 40 kW wird das Schiff zu einer Geräuschmessung aufgeboten.

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