Navigieren im Kanton Schwyz

Standortwechsel

Wird der Standort des Schiffes innerhalb des Kantons Schwyz gewechselt, ist uns der original Schiffsausweis und die neue Standplatzbescheinigung oder Wanderbootbescheinigung mit schriftlicher Angabe zum Standortwechsel zuzustellen.

Beim Standortwechsel innerhalb des Kantons Schwyz von einem Wasserplatz zum Wanderboot (oder umgekehrt), muss zusätzlich ein neuer Versicherungsnachweis (Kontrollschildwechsel) erbracht werden.

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