Navigieren im Kanton Schwyz

Ausbildung und Anmeldung

Zum Erwerb eines Schiffsführerausweises oder einer zusätzliche Kategorie muss beim Wohnkanton eine Anmeldung zur Schiffsführerprüfung eingereicht werden.

Nach vollständig eingereichter Anmeldung zur Schiffsführerprüfung wird die «Zulassungsbestätigung zur Schiffsführerprüfung» zugestellt. Mit den darauf aufgeführten Angaben kann über den Online-Schalter ein Termin zur Ablegung der theoretischen Schiffsführerprüfung festgelegt werden.

Nach bestandener theoretischer Schiffsführerprüfung kann die Bootsfahrschule mit den Angaben ab der «Zulassungsbestätigung zur Schiffsführerprüfung» online einen Termin zur praktische Schiffsführerprüfung festlegen.

Die Schifffahrtsvorschriften sehen keinen Lernfahrausweis vor. Bei Lernfahrten muss sich eine verantwortliche Begleitperson, welche für die entsprechende Schiffskategorie einen Führerausweis besitzt, an Bord befinden.

Bootsfahrschulen

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