Navigieren im Kanton Schwyz

Schiffsgebühren

Gebühren Schiffskontrolle

Schiffe ohne Maschinenantrieb

Bezeichnung Gebühr in CHF
Ruderboote und dergleichen 40.–

Segelschiffe

Bezeichnung Gebühr in CHF
bis 6m Länge 40.–
bis 7m Länge 65.–
bis 8m Länge 80.–
bis 9m Länge 110.–
bis 10m Länge 130.–
über 10m Länge 140.–
Zuschlag für Aussenbordmotor 15.–
Zuschlag für Innenbordmotor 30.–

Motorschiffe

Bezeichnung Aussenbord, Gebühr in CHF Innenbord, Gebühr in CHF
bis 4m Länge 50.– 80.–
bis 6m Länge 65.– 95.–
bis 8m Länge 95.– 130.–
bis 10m Länge 130.– 150.–
über 10m Länge 140.– 180.–

Diverse Gebühren Schiffskontrolle

Bezeichnung Gebühr in CHF
Nachkontrolle beanstandeter Schiffe 60.–
Abnahme zusätzlicher Motoren 20.–
Schiffsausweis 50.–
Erteilung Wasserungsbewilligung 40.–
Befristete Zulassung für Schiffe mit ausländischem Standort 130.–
Befristete Zulassung für Schiffe mit schweizerischem Standort 50.–

Gebühren für die Schiffsführerprüfung

Bezeichnung Gebühr in CHF
Theorieprüfung 30.–
Praktische Prüfung Kategorie A, D 120.–
Praktische Prüfung Kategorie B, C, E 360.–

Diverse Gebühren

Bezeichnung Gebühr in CHF
Führerausweis 50.–
Ersatzausweis 30.–

Die Schifffahrtsgebühren basieren auf der Gebührenordnung für die Schifffahrt.

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