Navigieren im Kanton Schwyz

Schiffssteuern

  • Die Schiffssteuer wird pauschal jährlich zum voraus erhoben.
  • Diese ist für das ganze Jahr geschuldet, in dem die Kennzeichnungspflicht des Schiffes besteht.
  • Wird der Schiffsausweis bis am 31. März hinterlegt, so entfällt die Steuer für das laufende Jahr.
  • Die Schiffssteuer wird um die Hälfte reduziert, wenn die Anmeldung zur Immatrikulation nach dem 31. August erfolgt.

Die jährliche Schiffssteuer beträgt:

a) für Motor- und Fahrgastschiffe
Bezeichnung Steuer in CHF
Grundsteuer 38.90
Zuschlag je volle oder angebrochene 1 kW-Leisung bis 100 kW-Leistung 3.90
von 101 bis 200 kW-Leistung 5.20
von 201 bis 300 kW-Leistung 6.50
von 301 bis 400 kW-Leistung 7.80
von 401 bis 500 kW-Leistung 9.10
über 500 kW-Leistung 10.35
b) für Segelschiffe
Bezeichnung Steuer in CHF
Grundsteuer bis und mit 15m2 Segelfläche 26.–
Zuschlag je weiterer m2 Segelfläche 2.60
Zuschlag für Hilfsmotoren je volle oder angebrochene 1 kW-Leistung 3.90
c) für Güterschiffe
Bezeichnung Steuer in CHF
ohne Motoren, je Tonne Nutzlast 0.60
mit Motoren, je Tonne Nutzlast 2.60
d) für kennzeichnungspflichtige Ruderboote, Pedalos und dergleichen
Bezeichnung Steuer in CHF
für kennzeichnungspflichtige Ruderboote, Pedalos und dergleichen 25.95
e) für Geräte wie Rammschiffe, Schwimmbagger und dergleichen
Bezeichnung Steuer in CHF
für Geräte wie Rammschiffe, Schwimmbagger und dergleichen 45.40
f) für den Schiffs-Kollektivausweis
Bezeichnung Steuer in CHF
für den Schiffs-Kollektivausweis 520.–

Für Schiffe, die mit Elektromotoren ausgerüstet sind, müssen keine Zuschläge für die Motorenleistung entrichtet werden.

Die Schiffssteuern basieren auf dem Gesetz über die Schiffsabgaben.

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