Navigieren im Kanton Schwyz

Häufige Fragen

Ist ein Lieferwagen oder Anhänger beladen vorzuführen?

Lieferwagen oder Anhänger sind mit 100 % der Nutzlast beladen vorzuführen.

Sind Anhängevorrichtungen, Felgen oder Tieferlegungen vorzuführen?

Ja, diese sind vorzuführen. Bitte vereinbaren Sie mit unserer Disposition einen Termin und nehmen Sie zur Kontrolle die vorhandenen Papiere mit.

Ist ein Fahrzeug periodisch zu prüfen?

Ja, ein Fahrzeug ist gemäss Strassenverkehrsrecht in periodischen Intervallen zu prüfen.

Darf ein Anhänger ohne Kontrollschild zum Vorführen gebracht werden?

Ein Anhänger darf ohne Kontrollschild vorgeführt werden, wenn vorgängig ein Termin vereinbart wurde und der Anhänger anschliessend definitiv eingelöst wird. Der Anhänger ist auf direktem Weg zum Strassenverkehrsamt zu fahren.

Sind Änderungen am Fahrzeug vorzuführen?

Änderungen an Fahrzeugen sind immer vorzuführen.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken