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Reparaturbestätigungs-Verfahren

Wenn das Resultat «Prüfung nicht bestanden (Reparaturbestätigung oder Mängelkontrolle)» lautet, sind die vom Verkehrsexperten festgestellten Mängel auf dem Prüfbericht aufgelistet.

Die Mängel sind innert 30 Tagen durch einen von uns ermächtigten Betrieb zu beheben und auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigen zu lassen.

Für dieses Verfahren wird vom Verkehrsamt Schwyz eine Gebühr von CHF 20.– verrechnet.

Alternativ ist es möglich, die Beanstandungen fachmännisch beheben zu lassen und das Fahrzeug mit einem neuen Termin für die Mängelkontrolle am gleichen Prüfungsort vorzuführen.

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