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Exportzulassung

Ein Exportschild wird nur erteilt, wenn entweder:

  • das Fahrzeug zuletzt im Kanton Schwyz eingelöst war.
  • ein Kaufvertrag einer Garage, eines Händlers oder einer Privatperson (vom Kanton Schwyz) vorliegt.
  • der neue Halter des Fahrzeugs im Kanton Schwyz Wohnsitz hat.

Um ein Fahrzeug provisorisch für den Export einzulösen, benötigen wir folgende Unterlagen:

Die Zulassung ist nur gegen Barzahlung (siehe Gebührentabelle Exportschilder) am Schalter in Schwyz oder Pfäffikon möglich.

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