Exportzulassung
Ein Exportschild wird nur erteilt, wenn entweder:
- das Fahrzeug zuletzt im Kanton Schwyz eingelöst war.
- ein Kaufvertrag einer Garage, eines Händlers oder einer Privatperson (vom Kanton Schwyz) vorliegt.
- der neue Halter des Fahrzeugs im Kanton Schwyz Wohnsitz hat.
Um ein Fahrzeug provisorisch für den Export einzulösen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Fahrzeugausweis (Original)
- Pass oder Ausländerausweis
- Führerausweis
- Formular Halterangaben Export-Schild
Die Zulassung ist nur gegen Barzahlung (siehe Gebührentabelle Exportschilder) am Schalter in Schwyz oder Pfäffikon möglich.