Navigieren im Kanton Schwyz

Mofa und E-Bike

Die Mofa-Kontrollschilder werden durch das Verkehrsamt und durch das Mofa-Fachgewerbe abgegeben. Die jährliche Erneuerung erfolgt ausschliesslich durch das Verkehrsamt.

Motorfahrräder sind gemäss Art. 90 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) mit einem Fahrzeugausweis und einem gelben Kontrollschild (Format 14 x 10 cm) zu versehen. Das Kontrollschild ist nur mit der Versicherungs-Vignette gültig.

E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung über 25 km/h und einer Nennleistung über 0.5 kW unterliegen denselben Zulassungsbedingungen wie Mofas. Sie benötigen ebenfalls ein Mofa-Kontrollschild mit Vignette.

Für die Einlösung benötigen wir den alten Fahrzeugausweis vom bisherigen Besitzer oder bei neuen Mofas den Ausweis vom Händler.

Sollte kein Ausweis mehr auffindbar sein, muss das Mofa vorab durch einen berechtigten Mofahändler geprüft werden.

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