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Vorläufige Verkehrsberechtigung

Sie haben Ihr Fahrzeug gewechselt und sind noch nicht im Besitz des Fahrzeugausweises, dann ist die vorläufige Verkehrsberechtigung mitzuführen. Das Formular kann durch den Fahrzeughalter, die Versicherungsgesellschaft oder die Garage selbst ausgefüllt werden.

Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt für Fahrten in der Schweiz bis zur Zustellung des Fahrzeugausweises, längstens aber 30 Tage ab Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises. Sie gilt nicht für Motorfahrzeuge und Anhänger, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweisen verwendet werden.

Die Erklärung ist im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen.

  • Füllen Sie das obenstehende PDF-Formular direkt an ihrem PC aus.
  • Drucken Sie das Formular danach aus und unterschreiben Sie es.

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