Navigieren im Kanton Schwyz

Ausländische Fahrzeuge

Grundsätzlich sind in der Schweiz wohnhafte Personen nicht berechtigt, hier ein unverzolltes Fahrzeug zu verwenden. Das Fahrzeug ist in jedem Fall am Schweizer Zoll anzumelden, wenn es erstmals in die Schweiz eingeführt wird.

Sind Sie in die Schweiz zugezogen oder arbeiten Sie in der Schweiz, finden Sie die Informationen für die Zulassung im Merkblatt Zulassung ausländischer Fahrzeuge in der Schweiz .

Wohnen Sie in der Schweiz und haben Sie ein Fahrzeug im Ausland gekauft, informiert Sie das Merkblatt Direktimport von Fahrzeugen in die Schweiz über das weitere Vorgehen.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken