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Lernfahrausweis

Das Formular Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises ist via Internet, beim Einwohneramt, bei den Optikern sowie beim Verkehrsamt erhältlich.

  • Das Gesuch ist vollständig auszufüllen (Personalien / Beantwortung aller Fragen).
  • Das vollständig ausgefüllte Formular ist dem Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde vorzulegen, welche die Personalien überprüft und bestätigt (entfällt bei Personen, welche schon einen Führerausweis besitzen).
  • Anschliessend ist der Sehtest bei einem Optiker oder einem Augenarzt zu absolvieren (entfällt bei Personen, welche schon einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen).
  • Das Formular kann unter der Beilage eines farbigen Passfotos dem Verkehrsamt zugestellt werden.
  • Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird Ihnen die Zulassung zur Theorieprüfung/Lernfahrausweis per Post zugestellt

Lernfahrten

Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kategorie B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite Praktische Führerprüfung.

Der Ablauf vom Gesuch zum Führerausweis sieht wie folgt aus:

Weitere Informationen

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