Lernfahrausweis
Das Formular Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises ist via Internet, beim Einwohneramt, bei den Optikern sowie beim Verkehrsamt erhältlich.
- Das Gesuch ist vollständig auszufüllen (Personalien / Beantwortung aller Fragen).
- Das vollständig ausgefüllte Formular ist dem Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde vorzulegen, welche die Personalien überprüft und bestätigt (entfällt bei Personen, welche schon einen Führerausweis besitzen).
- Anschliessend ist der Sehtest bei einem Optiker oder einem Augenarzt zu absolvieren (entfällt bei Personen, welche schon einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen).
- Das Formular kann unter der Beilage eines farbigen Passfotos dem Verkehrsamt zugestellt werden.
- Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird Ihnen die Zulassung zur Theorieprüfung/Lernfahrausweis per Post zugestellt
Lernfahrten
Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kategorie B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite Praktische Führerprüfung.
Der Ablauf vom Gesuch zum Führerausweis sieht wie folgt aus:
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie A
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie A1
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie B
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie B-BPT
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie BE
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie C
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie C1
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie D
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie D1
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie F
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie G
- Der Weg zum Führerausweis Kategorie M