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Ausländischer Führerausweis

Innerhalb eines Jahres seit der Einreise in die Schweiz muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Umtausch ausländischer Führerausweise bei Zuzug aus dem Ausland. Es wird empfohlen, das Umtausch-Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden (Art. 42 Abs. 3 bis lit. a VZV).

Umtausch ohne Kontrollfahrt

Inhaber ausländischer Führerausweise aus den Ländern der EU- und EFTA-Staaten wird ein unbefristeter Führerausweis ohne Kontrollfahrt erteilt, wenn der ausländische Führerausweis für die Kategorie A oder B vor dem 1.12.2005 ausgestellt oder nach dem 1.12.2005 ausgestellt worden ist und bei der Wohnsitzname in der Schweiz bereits ein Jahr gültig war.

Inhaber ausländischer Führerausweise aus Ländern wie Andorra, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Malta, Marokko, Monaco, San Marino, Singapur, Slowenien, Ungarn und USA wird nur die Kategorie B (Personenwagen) und Kategorie A/A1 (Motorräder) prüfungsfrei umgeschrieben. Zum Erlangen der Kategorien C/C1 (Lastwagen) und der Kategorien D/D1 (Personentransport) ist eine theoretische Prüfung zu absolvieren.

Umtausch mit Kontrollfahrt

Inhaber ausländischer Führerausweise aller übrigen Länder haben auf einer Kontrollfahrt nachzuweisen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge der entsprechenden Kategorie sicher zu führen verstehen.

Die Kontrollfahrt ist auf einem Fahrzeug jener Kategorie abzulegen, welches zum Führen aller im Ausweis eingetragenen Kategorien berechtigt. Die Fahrt ist mit einem für die beantragte Kategorie geeigneten Fahrzeug zu absolvieren und muss in betriebssicherem und vorschriftsgemässen Zustand sein.

Das Verkehrsamt legt den Termin für die Kontrollfahrt fest. Diese kann nicht wiederholt und nur mit einem wichtigen Grund verschoben werden. Nach bestandener Kontrollfahrt wird der schweizerische Führerausweis ausgestellt.

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