Navigieren im Kanton Schwyz

Deponierung

Die Kontrollschilder (gereinigt und ohne Rahmen) können beim Verkehrsamt oder beim zuständigen Polizeiposten im Kanton Schwyz abgegeben oder uns per Post zugestellt werden. Die bereits bezahlte Verkehrssteuer wird Ihnen ab diesem Datum zurückerstattet oder Sie erhalten eine Gutschriftsanzeige, welche bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt wird.

Die Deponierungskosten betragen CHF 30.– und werden bei der Wiedereinlösung verrechnet. Eventuell entstehen auch bei der Versicherung noch zusätzliche Kosten.

Kontrollschilder bleiben während 12 Monaten für den gleichen Halter reserviert. Die Deponierungsdauer kann jeweils für ein weiteres Jahr, gerechnet ab Antragsdatum, gegen eine Gebühr verlängert werden. Der Antrag muss schriftlich oder mittels Online-Formular erfolgen.

Wiedereinlösung nach Deponierung

Für die Wiedereinlösung nach einer Deponierung ist ca. 5 Tage vorher bei der Versicherungsgesellschaft ein Versicherungsnachweis zu bestellen, welcher in elektronischer Form dem Verkehrsamt übermittelt wird. Die Versicherungsgesellschaft hat darauf zu vermerken, ob das Kontrollschild per Post zugestellt werden soll oder ob es in Schwyz oder in Pfäffikon abgeholt wird. Seit dem 01.04.2019 werden die Kontrollschilder wie folgt gelagert:

  • Abgabeort Innerschwyz: Lagerort Verkehrsamt Schwyz
  • Abgabeort Ausserschwyz und Sihlseeregion: Lagerort Prüfstelle Pfäffikon

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken