Schilderübertragungen
Der Schilderübertrag ist nur innerhalb der eigenen Familie, innerhalb von eingetragenen Partnerschaften, unter Lebenspartnern mit mindestens 5 Jahren im gemeinsamen Haushalt möglich oder bei Geschäftsfahrzeugen, sofern für die Firma wie für den neuen Halter ein Handelsregistereintrag besteht.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Versicherungsnachweis
- Fahrzeugausweis
- Abtretungserklärung
- Abtretung innerhalb der Familie: Familienbüchlein oder amtlicher Nachweis der Verwandtschaft
- Bei Lebenspartnern: Bestätigung der Einwohnerkontrolle über den gemeinsam geführten Haushalt
- Abtretung Firma/Privat oder Privat/Firma oder Firma/Firma: Auszug Handelsregister