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Schilderübertragungen

Der Schilderübertrag ist nur innerhalb der eigenen Familie, innerhalb von eingetragenen Partnerschaften, unter Lebenspartnern mit mindestens 5 Jahren im gemeinsamen Haushalt möglich oder bei Geschäftsfahrzeugen, sofern für die Firma wie für den neuen Halter ein Handelsregistereintrag besteht.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis
  • Fahrzeugausweis
  • Abtretungserklärung
  • Abtretung innerhalb der Familie: Familienbüchlein oder amtlicher Nachweis der Verwandtschaft
  • Bei Lebenspartnern: Bestätigung der Einwohnerkontrolle über den gemeinsam geführten Haushalt
  • Abtretung Firma/Privat oder Privat/Firma oder Firma/Firma: Auszug Handelsregister

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