Verlust von Kontrollschildern
Leiten Sie beim Verlust von Kontrollschildern eine Neuerteilung der Kontrollschilder mit folgenden Unterlagen in die Wege:
- Polizeirapport/Verlustmeldung
- Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis, gültig ab Datum des Kontrollschilderwechsels (Ihre bisherigen Kontrollschilder werden zur Fahndung ausgeschrieben)
Verlust eines Kontrollschildes von einem Kontrollschilderpaar (Motorwagen):
- Sie melden den Verlust dem Verkehrsamt oder der Polizei; es wird eine Fahrberechtigung für maximal 30 Tage innerhalb der Schweiz ausgestellt. Das Verkehrsamt lässt in der Zwischenzeit ein neues Schild anfertigen.