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Verlust von Kontrollschildern

Leiten Sie beim Verlust von Kontrollschildern eine Neuerteilung der Kontrollschilder mit folgenden Unterlagen in die Wege:

  • Polizeirapport/Verlustmeldung
  • Fahrzeugausweis
  • Versicherungsnachweis, gültig ab Datum des Kontrollschilderwechsels (Ihre bisherigen Kontrollschilder werden zur Fahndung ausgeschrieben)

Verlust eines Kontrollschildes von einem Kontrollschilderpaar (Motorwagen):

  • Sie melden den Verlust dem Verkehrsamt oder der Polizei; es wird eine Fahrberechtigung für maximal 30 Tage innerhalb der Schweiz ausgestellt. Das Verkehrsamt lässt in der Zwischenzeit ein neues Schild anfertigen.

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