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Gewerbliche Verwendung

Für Fahrten im Auftrag der öffentlichen Hand (Kanton, Bezirk/Gemeinde), namentlich für den Bau und Unterhalt von Strassen und Wegen, für die Kehrichtabfuhr und die Schneeräumung sind Ausnahmebewilligungen möglich.

Schneeräumung

Bewilligungen für Schneeräumung dürfen nur aus zwingenden Gründen und nur für Orte erteilt werden, wo gewerbliche Fahrzeuge für eine zweckmässige Ausführung der Fahrten nicht zur Verfügung stehen und die bewilligten Fahrten unbedeutend sind und die landwirtschaftliche Verwendung des Fahrzeuges überwiegt. Die Fahrten haben nachweislich im Auftrag der öffentlichen Hand (Gemeinde, Bezirk, Kanton) zu erfolgen.

Bewilligungsgesuch

Für Schneeräumungsarbeiten muss ein Gesuch eingereicht werden. Die Sonderbewilligung wird jährlich erneuert.

Verwendung

Die Bewilligung kann jederzeit widerrufen werden, namentlich wenn für eine zweckmässige Ausführung der bewilligten Fahrten gewerbliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder wenn die Bewilligung missbräuchlich verwendet wird.

Kosten

Bewilligung pro Wintersaison CHF 100.–.

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