Navigieren im Kanton Schwyz

Schutzanordnung

Auf Hauptstrassen (blau signalisiert) und von solchen Strassen berührte Ortschaften

Ab 3.01 m Breite oder 25 m Länge

  • Gelbes Gefahrenlicht

Ab 3.31 m Breite oder 30 m Länge

  • Begleitfahrzeug mit gelbem Gefahrenlicht

Ab 3.51 m Breite oder 35 m Länge sowie bei Ausnahmetransporten ab 64 t Gesamtzuggewicht und bei Ausnahmefahrzeugen ab 60 t Gesamtgewicht

  • Polizeibegleitung, zusätzlich gelbes Gefahrenlicht

Auf Autobahnen

Ab 3.01 m Breite

  • Gelbes Gefahrenlicht

Ab 3.81 m Breite oder weniger als 60 km/h lt. Fahrzeugausweis

  • Polizeibegleitung, zusätzlich gelbes Gefahrenlicht

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