Schutzanordnung
Auf Hauptstrassen (blau signalisiert) und von solchen Strassen berührte Ortschaften
Ab 3.01 m Breite oder 25 m Länge
- Gelbes Gefahrenlicht
Ab 3.31 m Breite oder 30 m Länge
- Begleitfahrzeug mit gelbem Gefahrenlicht
Ab 3.51 m Breite oder 35 m Länge sowie bei Ausnahmetransporten ab 64 t Gesamtzuggewicht und bei Ausnahmefahrzeugen ab 60 t Gesamtgewicht
- Polizeibegleitung, zusätzlich gelbes Gefahrenlicht
Auf Autobahnen
Ab 3.01 m Breite
- Gelbes Gefahrenlicht
Ab 3.81 m Breite oder weniger als 60 km/h lt. Fahrzeugausweis
- Polizeibegleitung, zusätzlich gelbes Gefahrenlicht