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Zuständigkeit und Gesuchseinreichung

Bewilligungen für ausserkantonale Strecken dürfen auf Durchgangsstrassen, d. h. Autobahnen, Autostrassen und Hauptstrassen (blau signalisiert) und von solchen Strassen berührte Ortschaften für Ausnahmefahrzeuge und -transporte bis 30m Länge, 3m Breite, 4m Höhe, 44t Betriebsgewicht und 12t Achsbelastung erteilt werden. Bei Einzelbewilligungen kann das Betriebsgewicht bis 50t betragen, wenn der Transit durch die von der ausserkantonalen Fahrstrecke berührten Kantone ausschliesslich auf der Autobahn erfolgt.
Werden die vorgenannten Masse und Gewichte überschritten, ist beim Start-/Leadkanton sowie bei jedem Kanton, der von der Fahrt auf der Kantonsstrasse berührt wird, eine Sonderbewilligung einzuholen. Der Start-/Leadkanton ersucht bei der Schadenwehr Gotthard SWG (ASTRA) um eine Fahrstreckenabklärung für das Befahren der Nationalstrasse/n. Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung ist mindestens drei bis fünf Arbeitstage vor dem Transportdatum einzureichen.

Die Schadenwehr Gotthard SWG (ASTRA) erteilt Bewilligungen für Fahrzeuge im Dienste des Bundes und für Import- und grenzüberschreitende Transitfahrten, nötigenfalls (d. h. wenn die vorgenannten Masse und Gewichte überschritten werden) nach Anhörung der Kantone.

Gesuchseinreichung und Formular

Eine Übersicht über die Zuständigkeiten für die Gesuchseinreichung und die Bewilligungserteilung sowie über das neue EDV-konforme Gesuchsformular befindet sich auf www.sonderbewilligung.ch.

Für Anträge um Erteilung von Sonderbewilligungen ist das gesamtschweizerisch einheitliche Gesuchsformular zu verwenden. Die Anträge sind den zuständigen Bewilligungsbehörden per E-Mail zu übermitteln. Der Gesuchssteller erhält die Sonderbewilligung ebenfalls per E-Mail (wird vom Kontrollorgan anerkannt) und die Rechnung per Post zugestellt.

Richtlinien und Ausbildungsunterlagen

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