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Gebühren Führerausweisentzüge

Bezeichnung Gebühr in CHF
Führerausweisentzug / Aberkennung des ausländischen Führerausweises / Verweigerung des Führerausweises (im Normalfall) 250.–
Verwarnung (im Normalfall) 200.–
Verkehrsunterricht 200.–

Bei Sicherungsentzügen fallen für die Abklärung der Fahreignung durch einen Gutachter für verkehrsmedizinische Untersuche (Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin / SGRM) und/oder Gutachter für verkehrspsychologische Untersuche (Schweizerische Vereinigung für Verkehrspsychologie / VfV) je nach konkretem Einzelfall Untersuchungskosten an.

Die betroffene Person erhält vom Verkehrsamt das Formular zur Anmeldung zur verkehrsmedizinischen und/oder verkehrspsychologischen Fahreignungsbegutachtung, welches mit Datum und der persönlichen Unterschrift direkt dem zuständigen Gutachter zuzustellen ist. Dieser stellt nach dem Erhalt des Formulars für die Einzahlung eines Kostenvorschusses Rechnung. Sobald der verlangte Kostenvorschuss einbezahlt ist, wird der betroffenen Person der Untersuchungstermin mitgeteilt und beim Verkehrsamt die nötigen Akten verlangt.

Auf die vom Gutachter tatsächlich nach Aufwand verrechneten Kosten hat das Verkehrsamt keinen Einfluss.

Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Motorfahrzeuge und Motorfahrzeugführer nach Strassenverkehrsgesetz entnehmen. Die Massnahme-Gebühren stützen sich auf § 10 Abs. 1 lit. f der erwähnten Gebührenordnung.

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