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Eingaben

Rechtseingaben können postalisch, elektronisch oder durch persönliche Übergabe (nach Voran­mel­dung) eingereicht werden.

Elektronische Eingaben

Schweizerische Prozessordnungen sehen die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung vor.

Rechtsmittelhinweise

Die ordentlichen Rechtsmittel (Berufung, Beschwerde) nach eidgenössischen Prozessordnungen sind beim Kantonsgericht (iudex ad quem) zu erklären bzw. einzureichen (vgl. Art. 311 ZPO und Art. 321 ZPO, die Verweisnormen des SchKG, Art. 396 StPO sowie Art. 3 JStPO). Die strafrechtliche Berufung ist vorgängig beim Gericht erster Instanz anzumelden (Art. 399 Abs. 1 StPO, Art. 3 JStPO).

Die Rechtsmittelschrift ist in genügender Anzahl (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) innert Frist einzureichen und mit Anträgen zu versehen, in welchen Punkten die angefochtene Entscheidung abzuändern ist. Mit Ausnahme der strafrechtlichen Berufungen ist zudem jeder Antrag zu begründen, unter Einreichung und Begründung neuer Beweismittel, soweit solche zulässig sind.

Formulare des Bundes

Gemäss Art. 400 Abs. 2 und 3 ZPO stellt der Bund Musterformulare für Parteieingaben in Zivilsachen zur Verfügung. Diese müssen nicht zwingend verwendet werden; der Kanton kann zudem andere Formulare zur Verfügung stellen.

Unentgeltliche Rechtspflege

Das Institut der unentgeltlichen Rechtspflege ermöglicht bedürftigen Parteien den Zugang zum Gericht und die Wahrung ihrer Parteirechte. Anspruchsberechtigt ist jede Person, falls sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.

Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, die Befreiung von den Gerichtskosten und die gerichtliche Bestellung einer Rechtsbeiständin oder eines Rechtsbeistandes, wenn dies zur Wahrung der Rechte notwendig ist.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Bestellung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin oder eines unentgeltlichen Rechtsbeistands ist bei derjenigen Instanz einzureichen, die das Verfahren führt und kann vor oder nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Prozesses gestellt werden. Die gesuchstellende Person hat ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse mittels Formular Auskünfte zur Erlangung der unentgeltlichen Rechtspflege darzulegen.

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