Öffentliche Verhandlungen und Termine
Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Nicht öffentlich sind Verhandlungen über Beschwerden aus dem Abgaberecht. Das Verwaltungsgericht kann die Öffentlichkeit zudem ausschliessen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder von Sitte und Anstand zu befürchten ist, sowie wenn die schutzwürdigen Interessen einer beteiligten Person es erfordern. Vorbehalten bleibt auch der Ausschluss der Öffentlichkeit aufgrund spezieller Bestimmungen betreffend das Steuerstrafverfahren.
Zuschauer für öffentliche Verhandlungen
Zuschauer werden ersucht, sich zwei Tage vor einer öffentlichen Verhandlung telefonisch beim Verwaltungsgerichtssekretariat +41 41 819 26 64 anzumelden. Öffentliche Verhandlungen können unter Umständen kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
Nichtamtliche Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude sind nicht gestattet.