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Wahl eines teilamtlichen Mitglieds des kantonalen Strafgerichts und des Zwangsmassnahmengerichts (50%-Pensum) sowie von zwei teilamtlichen Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts (10%-Pensum), je für den Rest der Amtsdauer

Traktandum 4: Wahl eines teilamtlichen Mitglieds des kantonalen Strafgerichts und des Zwangsmassnahmengerichts (50%-Pensum) sowie von zwei teilamtlichen Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts (10%-Pensum), je für den Rest der Amtsdauer

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