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Geheime Wahlen für vier Jahre: a) des Präsidenten und von sechs Mitgliedern des Kantonsgerichts b) des Präsidenten und von zehn Mitgliedern des Verwaltungsgerichts c) des Präsidenten und von neun Mitgliedern des Strafgerichts d) des Präsidenten und von drei Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts e) des Oberstaatsanwalts und dessen Stellvertretung f) der Stellvertretung des Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz

Traktandum 5: Geheime Wahlen für vier Jahre: a) des Präsidenten und von sechs Mitgliedern des Kantonsgerichts b) des Präsidenten und von zehn Mitgliedern des Verwaltungsgerichts c) des Präsidenten und von neun Mitgliedern des Strafgerichts d) des Präsidenten und von drei Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts e) des Oberstaatsanwalts und dessen Stellvertretung f) der Stellvertretung des Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz

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