Navigieren im Kanton Schwyz

Aufsicht über die KESB

Das Departement des Innern übt die administrative Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Schwyz aus. Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden beurteilt hingegen das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz.

Gemäss § 4 Abs. 2 der Vollzugsverordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (VVzKESR, SRSZ 211.311) erfüllt das Departement des Innern die Aufgabe als Aufsichtsbehörde insbesondere, indem es:

  • eine korrekte und einheitliche Rechtsanwendung fördert;
  • die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden beim Fachaustausch untereinander und mit anderen Behörden unterstützt;
  • zusammen mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und Mitarbeiter der Behörden besorgt ist;
  • Weisungen erlässt;
  • weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen trifft.
  • Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen den KESB und den Gemeinden im Kanton Schwyz

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken