Aufsicht über die KESB
Das Departement des Innern übt die administrative Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Schwyz aus. Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden beurteilt hingegen das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz.
Gemäss § 4 Abs. 2 der Vollzugsverordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (VVzKESR, SRSZ 211.311) erfüllt das Departement des Innern die Aufgabe als Aufsichtsbehörde insbesondere, indem es:
- eine korrekte und einheitliche Rechtsanwendung fördert;
- die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden beim Fachaustausch untereinander und mit anderen Behörden unterstützt;
- zusammen mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und Mitarbeiter der Behörden besorgt ist;
- Weisungen erlässt;
- weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen trifft.
- Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen den KESB und den Gemeinden im Kanton Schwyz