Lotteriefonds
Der Kanton Schwyz erhält – entsprechend seiner Einwohnerzahl und den im Kanton getätigten Spielumsatz – jährlich von SWISSLOS einen Betrag zugunsten des Lotteriefonds. Die Geldspielverordnung regelt die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds an gemeinnützige und wohltätige Vorhaben. Die Beitragsgewährung wird von angemessenen Eigenleistungen des Gesuchstellers abhängig gemacht. Beiträge für gesetzliche Verpflichtungen und politische Zwecke sind ausgeschlossen.
Gesuch
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch nur einmal bei der jeweiligen Stelle, bevorzugt elektronisch, ein.
Sportförderung
Zeitgenössische Kulturförderung
Denkmalpflege
Karitatives und Soziales
Erforderliche Angaben:
- Projektbeschrieb
- Kostenzusammenstellung inkl. angedachter Förderbeitrag
- Bankangaben
Departement des Innern
Amt für Gesundheit und Soziales
Postfach 2161
6431 Schwyz
+41 41 819 16 86
agsNULL@sz.ch
Übrige Bereiche
Erforderliche Angaben:
- Projektbeschrieb
- Kostenzusammenstellung inkl. angedachter Förderbeitrag
- Bankangaben
Finanzdepartement
Lotteriefonds
Postfach 1230
6431 Schwyz
+41 41 819 24 96
fdNULL@sz.ch