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Häufige Fragen

Die Finanzkontrolle hat eine wichtige Aufgabe. Sie hat darauf zu achten, dass die Steuergelder korrekt und effizient eingesetzt werden. Sie ist damit eine wichtige Institution, um das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu stärken. Was die Finanzkontrolle aber genau macht, ist häufig unklar. Hier finden sie ein paar Antworten dazu:

Zweck & Aufgaben

Was ist eine Finanzkontrolle?

Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht der öffentlichen Hand. Es gibt sie beim Bund und bei den Kantonen, sowie den grösseren Städten der Schweiz. Sie ist unabhängig und somit weisungsungebunden in ihrer Tätigkeit.

Welches sind ihre Aufgaben?

Finanzkontrollen führen Abschluss- und Aufsichtsprüfungen durch. Sie fungiert als externe sowie interne Revision in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Anstalten und Organisationen.

Dazu kommen weitere Prüf- und Beratungsaufgaben, welche den Kanton aktuell bewegen oder interne Untersuchungen bei Betrugsfällen. Die Prüftätigkeit wird jährlich in einem Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Sie finden die letzten Tätigkeitsberichte unter Prüftätigkeit.

Welche Ziele verfolgt die Finanzkontrolle mit ihren Aufgaben?

Die Finanzkontrolle prüft, ob die Steuermittel gesetzeskonform, sparsam und wirksam eingesetzt werden. Dabei wird der Fokus auf die Unterstützung der Verwaltung beim Verbessern der Prozesse sowie Lösungen gelegt. So wird der Regierungsrat und der Kantonsrat bei der Wahrnehmung ihrer Aufsicht über die Verwaltung unterstützt

Wo sind die Rechtsgrundlagen der Finanzkontrolle geregelt?

Das Gesetz über die Finanzkontrolle bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Finanzkontrolle Schwyz. Dazu kommen spezialgesetzliche Regelungen, welche die Finanzkontrolle als Finanzaufsichts- oder Kontrollorgan bestimmen.

Organisation & Unabhängigkeit

Wie ist eine Finanzkontrolle organisiert?

Die Finanzkontrolle des Kantons Schwyz ist unabhängig. Der Leiter oder die Leiterin wird durch den Regierungsrat und die Staatswirtschaftskommission auf vier Jahre gewählt. Personell ist die Finanzkontrolle mit vier Personen schlank aufgebaut.

Für eine grösstmögliche Effizienz arbeitet die Finanzkontrolle gezielt mit Spezialisten zusammen, so zum Beispiel bei der Prüfung der Staatsrechnung, der Steuern, des Axenprojekts oder der IT. Es besteht ein enger Fachaustausch im Rahmen der Schweizerischen Fachvereinigung der Finanzkontrollen, sowie mit der Eidgenössichen Finanzkontrolle.

Wie ist die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle sichergestellt?

Der Leiter oder die Leiterin der Finanzkontrolle wird von der Regierung und der Staatswirtschaftskommission auf vier Jahre gewählt. Während dieser Periode ist die Finanzkontrolle in der Ausführung ihrer Tätigkeit weitgehend frei. Sie bestimmt ihre Prüfungen grundsätzlich selber. Prüfaufträge können von der Exekutive und den parlamentarischen Kommissionen vorgeschlagen, jedoch von der Finanzkontrolle abgelehnt werden. Die Finanzkontrolle hat grundsätzlich die Hoheit über ihr eigenes Budget. Ebenso entscheidet die Finanzkontrolle selbst, welche Prüfergebnisse wesentlich sind und kann in ihrer Berichterstattung Anträge stellen.

Wer überprüft die Arbeiten der Finanzkontrollen?

Die Finanzkontrolle des Kantons Schwyz ist bei der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde als Revisionsunternehmen eingetragen und verpflichtet sich, die vorgegebenen Qualitätsanforderungen einzuhalten.

Um die Anforderungen an die Qualitätssicherung zu erfüllen, hat sich die Finanzkontrolle des Kantons Schwyz einem Qualitätszirkel mit mehreren kantonalen und städtischen Finanzkontrollen angeschlossen. Jährliche Peer-Reviews durch andere Finanzkontrollen stellen sicher, dass die Arbeiten der Finanzkontrollen die Qualitätsanforderungen erfüllen. Ebenso können Kontrollen durch die RAB stattfinden.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz kann mit Zustimmung der Staatswirtschaftskommission eine externe Stelle mit der periodischen Qualitäts- und Leistungsbeurteilung sowie mit der Prüfung der Rechnung der Finanzkontrolle beauftragen.

Hinweise aus der Bevölkerung und Verwaltung

Wer kann einen Hinweis für einen Missstand in der Verwaltung oder eine Gefahr für die Verwaltung melden?

Die Finanzkontrolle des Kantons Schwyz nimmt Meldungen von der Bevölkerung sowie Angestellten der Verwaltung entgegen, welche einen Missstand in der kantonalen Verwaltung betreffen oder auf eine mögliche Gefahr hinweisen.

Welche Missstände können gemeldet werden?

Wenn eine Handlung bekannt ist, welche gegen rechtliche Vorgaben verstösst oder unethisches Verhalten beinhaltet, ist die Meldung für die Finanzkontrolle von grosser Bedeutung. Solche Handlungen können zu einem grossen Reputationsschaden und möglicherweise zu finanziellen Verlusten führen. Je früher ein Fehlverhalten gemeldet wird, desto grösser sind die Chancen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden für den Kanton Schwyz zu vermeiden.

Wie kann ich einen Hinweis abgeben?

Via E-Mail an fikoNULL@sz.ch oder Telefon an +41 41 819 24 08

Was geschieht mit meinem Hinweis? Wird mein Name veröffentlicht?

Die Finanzkontrolle wird in erster Linie Ihre Beobachtungen aufnehmen. Da die Finanzkontrolle bei ihrem Aufgabengebiet immer wieder neue aktuelle Themen einbauen kann und so die Prüfthemen selbst bestimmt, kann Ihre Beobachtung diskret von der Finanzkontrolle überprüft werden. Dabei achtet die Finanzkontrolle bestmöglich auf die Vertraulichkeit.

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