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Politikfinanzierung

Gemäss § 5 des Transparenzgesetzes (TPG; SRSZ 140.700) ist die Finanzkontrolle Einreichungs- und Prüfstelle für kantonale Parteien und Organisationen sowie bei Wahlen und Abstimmungen des Kantons (inkl. Ständeratswahlen). In ihrer Funktion beobachtet die Finanzkontrolle die Offenlegung der Finanzierung bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen auf Stufe Kanton und prüft die Einhaltung des TPG.

Die Angaben über die Finanzierung sowie Interessenbindungen werden in einem öffentlichen Register geführt und veröffentlicht:

Informationen zur Einreichung

Offenlegung der Finanzierung

Finanzierung Wahl- und Abstimmungskampagnen (§ 3 bzw. 5 TPG)

Parteien und Organisationen sind offenlegungspflichtig, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen für eine kantonale Wahl oder Abstimmung Fr. 10 000 überschreiten.

Mindestens fünf Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag ist das Budget für die Finanzierung einer Wahl- oder Abstimmungskampagne einzureichen. Die Schlussabrechnung muss spätestens zwei Monate nach der Wahl- oder Abstimmung eingereicht werden.

Parteifinanzierung (§ 4 bzw. 5 TPG)

Parteien und Organisationen sind offenlegungspflichtig, wenn sie sich an einer Wahl- oder Abstimmung von Kanton beteiligt haben. Sie erstellen eine Liste Liste mit zusätzlich zu § 3 erhaltenen Mitteln. Die jährliche Parteispendenliste reichen sie bis Ende Juni des Folgejahres ein.

Digitale Eingabe

Parteien, Kandidierende und kampagnenführende Organisationen können ihre offenlegungspflichtigen Angaben einfach und unkompliziert digital im Transparenztool erfassen.

Handbücher zum Transparenztool und weitere Informationen finden Sie unter sz.ch/transparenz.

Leitfaden

Das Transparenzgesetz (TPG) wurde per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Anwendungsfragen sind bei neu eingeführten Gesetzgebungen üblich. Die Finanzkontrolle hat einen Leitfaden mit allgemeinen Erläuterungen, Fragen und Antworten erstellt. Für künftige Abstimmungen und Wahlen werden die Parteien und Organisationen gebeten, diesen Leitfaden zu konsultieren.

Berichterstattung

Die Prüfresultate der Prüfungen der Finanzkontrolle zur Offenlegung der Finanzierung von kantonalen Wahl- und Abstimmungskampagnen werden hier offengelegt.

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