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Vernehmlassung zu Teilrevision des LSchätzG

Seit Januar 2019 ist die generelle Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe – wie im Gesetz über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe (LSchätzG) vorgesehen – in Gang gesetzt. Die Arbeiten an der generellen Neuschätzung sind weit fortgeschritten. Zur Neuschätzung gab es von Beginn an kontroverse politische Diskussionen. Im Oktober 2019 hat der Kantonsrat die Motion M 14/19 für erheblich erklärt. Mit der Erheblicherklärung der Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Weil die geltende Gesetzeslage zwar eindeutig ist, die Umsetzung der Motion jedoch eine Gesetzesänderung mit Auswirkungen auf die Neuschätzung zur Folge hätte, wurden bislang viele landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe zwar bewertet, die entsprechenden Schätzungsverfügungen den Grundeigentümern jedoch noch nicht eröffnet.

Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 331 vom 12. Mai 2020 das Finanzdepartement ermächtigt, die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des LSchätzG durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren erfolgt zu zwei Gesetzesvorlagen (Vorlage 1: gemäss erheblich erklärter Motion M 14/19; Vorlage 2: Gegenvorschlag).

Die Vernehmlassung dauert bis 15. Juli 2020.

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