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Anpassung der Merkblätter für die Quellenbesteuerung

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 haben sich Änderungen bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien und den Niederlanden in Bezug auf die privatrechtlichen Vorsorgeleistungen als auch die Vorsorgeleistungen aus früherem öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis ergeben. Neu ist jeweils eine Rückerstattung möglich, soweit Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachweislich in der Schweiz nicht von den Steuerbemessungsgrundlagen abgezogen wurden. Eine Rückerstattung kann dem Ansässigkeitsstaat nach Art. 7 des Abkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (SR 0.652.1) mitgeteilt werden.

Ebenfalls eine Änderung hat das Merkblatt «Quellenbesteuerung von Künstlern, Sportlern und Referenten ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz» erfahren. Präzisiert wurden hier die Ausführungen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA unter Ziff. 13.2.1. Die Merkblätter des Kantons Schwyz für die Quellenbesteuerung wurden entsprechend angepasst.

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