Anpassung Merkblatt Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Die kantonale Steuerverwaltung hat das Merkblatt Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen angepasst. Das Merkblatt wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Insbesondere wird klargestellt, dass bei der Ermittlung des Formelwerts nicht börsenkotierter Mitarbeiteraktien als Mindestwert der Substanzwert gilt. Liegt dieser unter dem Nennwert, gilt der Nennwert als Mindestwert.
Das Merkblatt findet per sofort Anwendung.