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Änderung im Schwyzer Steuerbuch

Teilrevision des Gesetzes über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe

Am 16. Dezember 2020 hat der Kantonsrat die Teilrevision des Gesetzes über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe (LSchätzG) beschlossen. Neu wird der Kantonsrat über eine generelle Neuschätzung beschliessen. Die neuen Schätzungswerte kommen dabei erstmals in der dritten Steuerperiode nach einem entsprechenden Kantonsratsbeschluss zur Anwendung. Der Kantonsrat hat weiter beschlossen eine generelle Neuschätzung mit Wertbasis 31. Dezember 2017 durchzuführen. Die neuen Schätzungswerte finden erstmals in der Steuerperiode 2021 Anwendung.

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