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Änderung im Schwyzer Steuerbuch

Neue Weisung über die Führung des Steuerregisters

Damit die kantonale Steuerverwaltung ihren gesetzlichen Auftrag als Veranlagungsbehörde erfüllen kann, ist sie auf ein Register der im Kanton steuerpflichtigen Personen angewiesen. Im Rahmen des Projekts eSteuern.sz, das der Prozessoptimierung im gesamten Steuerbereich dient, wurde auch die Führung dieses Registers vereinheitlicht und vereinfacht. Bisher wurden die Steuerregister hauptsächlich von den Gemeinden und ergänzend durch die kantonale Steuerverwaltung geführt, was einen hohen Abstimmungs- und Erfassungsaufwand mit sich brachte. Neu ist allein die kantonale Steuerverwaltung für die Registerführung zuständig. Die neue Weisung gibt Auskunft darüber, welche Daten die Steuerverwaltung im Steuerregister erfasst und woher sie diese bezieht. Auch die Mitwirkung der Notariate und Grundbuchämter wird genauer geregelt. Die neue Weisung ersetzt die bisherige Weisung über die Führung des Steuerregisters für natürliche Personen vom 14. November 2013.

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