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Neuer Entscheid

Anrechenbare Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer

Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 18. November 2019 i.S. D. AG (VGE II 2019 22)
Anrechenbare Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer (§§ 116 Abs. 1 Bst. f und Abs. 1a sowie 119 Abs. 4 StG): Grundstückgewinnsteuer und direkte Bundessteuer bei gewerbsmässig mit Liegenschaften handelnden juristischen Personen

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