Neuer Entscheid
Anrechenbare Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer
Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 18. November 2019 i.S. D. AG (VGE II 2019 22)
Anrechenbare Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer (§§ 116 Abs. 1 Bst. f und Abs. 1a sowie 119 Abs. 4 StG): Grundstückgewinnsteuer und direkte Bundessteuer bei gewerbsmässig mit Liegenschaften handelnden juristischen Personen